Rechtsprechung
VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Tschechischer Führerschein mit Eintragung in Feld 10;Ursprünglich ausgestellte tschechische Fahrerlaubnis mit deutschem Wohnsitz;Umtausch dieser Fahrerlaubnis;(Keine) erneute Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 Az. 11 CE 10.28 ; vom 25. August 2011 Az. 11 BV 10.2310 ).Durch die Eintragung des Datums "07.12.04" für die Führerscheinklasse B hat die tschechische Behörde deutlich gemacht, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B dem Antragsteller mit diesem Tag erteilt wurde (vgl. - ebenfalls zur Eintragung in Ziffer 10. - BayVGH vom 29.3.2010 a.a.O.).
- VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 Az. 11 CE 10.28 ; vom 25. August 2011 Az. 11 BV 10.2310 ).Auf dem am 9. Dezember 2004 ausgestelltem Führerschein befindet sich unter Ziffer 8. die Eintragung "..., SPOLKOVÁ REPUBLIKA NMECKO." Damit ergibt sich schon aus dem Führerschein selbst, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte (vgl. dazu EuGH vom 19.5.2011 Rechtssache Grasser Az. C-184/10 ; BayVGH vom 25.8.2011 Az. 11 BV 10.2310 ) und ihn damit nicht berechtigen konnte, im Inland fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es aber, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen aller Art im Verkehr zu stellen (BVerfG vom 20.6.2002 Az. 1 BvR 2062/96 RdNr. 52).
- VGH Bayern, 01.04.2008 - 11 CS 07.2281
Fahrerlaubnisentziehung; zwei negative medizinisch-psychologische Gutachten …
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen die für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehung kommt deshalb in der Regel nur dann in Betracht, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 1.4.2008 Az. 11 CS 07.2281 ). - EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Dies folgt dem Anerkennungsgrundsatz, welcher aus dem Wohnsitzerfordernis nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein und des vom Europäischen Gerichtshof bzw. Art. 7 Abs. 1 Buchst. e) der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403/18) entwickelt wurde (vgl. EuGH vom 26.4.2012 Rechtssache Hofmann Az. C-419/10; vom 1.3.2012 Rechtssache Rechtssache Akyüz Az. C-467/10; vom 26.6.2008 Rechtssache Wiedemann Az. C-329/06; vom 26.6.2008 Rechtssache Funk Az. C-334/06). - EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Dies folgt dem Anerkennungsgrundsatz, welcher aus dem Wohnsitzerfordernis nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein und des vom Europäischen Gerichtshof bzw. Art. 7 Abs. 1 Buchst. e) der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403/18) entwickelt wurde (vgl. EuGH vom 26.4.2012 Rechtssache Hofmann Az. C-419/10; vom 1.3.2012 Rechtssache Rechtssache Akyüz Az. C-467/10; vom 26.6.2008 Rechtssache Wiedemann Az. C-329/06; vom 26.6.2008 Rechtssache Funk Az. C-334/06). - EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Dies folgt dem Anerkennungsgrundsatz, welcher aus dem Wohnsitzerfordernis nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein und des vom Europäischen Gerichtshof bzw. Art. 7 Abs. 1 Buchst. e) der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403/18) entwickelt wurde (vgl. EuGH vom 26.4.2012 Rechtssache Hofmann Az. C-419/10; vom 1.3.2012 Rechtssache Rechtssache Akyüz Az. C-467/10; vom 26.6.2008 Rechtssache Wiedemann Az. C-329/06; vom 26.6.2008 Rechtssache Funk Az. C-334/06). - EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Grasser
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Auf dem am 9. Dezember 2004 ausgestelltem Führerschein befindet sich unter Ziffer 8. die Eintragung "..., SPOLKOVÁ REPUBLIKA NMECKO." Damit ergibt sich schon aus dem Führerschein selbst, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte (vgl. dazu EuGH vom 19.5.2011 Rechtssache Grasser Az. C-184/10 ; BayVGH vom 25.8.2011 Az. 11 BV 10.2310 ) und ihn damit nicht berechtigen konnte, im Inland fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen. - BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, …
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Es liegt auf der Hand, dass nur eine solche Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, welcher eine Eignungsüberprüfung, wie sie Art. 7 der Richtlinie 2006/126/EG bzw. 91/439/EWG vorsieht, vorausgegangen ist (vgl. BVerwG vom 8.9.2011, Az. 3 B 19/11 RdNr. 4; vom 29.1.2009, Az. 3 C 31/07 RdNr. 19). - VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
Alkoholabhängigkeit
Auszug aus VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem auch das Fahrerlaubnisrecht gehört, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (st. Rspr., vgl. BayVGH vom 24.8.2010 Az. 11 CS 10.1139 RdNr. 29; vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453 RdNr. 16). - VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201
Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit
- BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11
Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse; …
- VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …